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ERP- & Warenwirtschaft

Zahlungsziel und Skonto aus dem ERP im B2B-Checkout

Den Zahlungsbedingungsschlüssel aus dem ERP lesen, im Checkout als Datum zeigen, Skonto erst beim Zahlungseingang auflösen und die gesetzliche Fristgrenze prüfen.

13 Min. Lesezeit SchnittstellenStammdatenB2BWarenwirtschaftGroßhandel

Ein Fachgroßhändler verkauft auf Rechnung, und im ERP steht am Debitor ein Kürzel wie ZB01. Dahinter liegen vier Angaben auf einmal: das Datum, ab dem gezählt wird, die Nettofrist, der Skontosatz und die Skontofrist. Im Shop sieht der Einkauf davon nichts. Er wählt Kauf auf Rechnung, bestätigt und bekommt zwei Tage später einen Beleg mit einer Kondition, die im Bestellvorgang nirgends stand. Das Zahlungsziel ist damit die letzte große Größe im B2B-Checkout, die als Papierwissen geführt wird, während Preis, Bestand und Steuer längst aus der Anbindung kommen. Dieser Beitrag zeigt, wie der Bedingungsschlüssel gelesen, im Checkout in Klartext und Datum übersetzt, mit Kundenauftrag und Beleg zurückgespielt und beim Skontoabzug in der Zahlungsanbindung wieder aufgelöst wird, einschließlich der Fälle, in denen die vereinbarte Frist rechtlich nicht trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zahlungsbedingungsschlüssel ist ein Stammdatenfeld am Debitor und trägt vier Angaben gleichzeitig: Basisdatum, Nettofrist, Skontosatz und Skontofrist. Er heißt ZTERM (SAP), Payment Terms Code (Dynamics 365 Business Central) oder Zahlungsziel (JTL); im Shop gibt es dafür in der Grundausstattung kein Gegenstück.
  • Der Checkout zeigt kein Kürzel, sondern Klartext und ein Datum. Die Umrechnung einer Frist von 30 Tagen in ein Fälligkeitsdatum gehört in die Middleware, weil erst dort feststeht, welches Belegdatum die Frist auslöst.
  • Eine Vereinbarung über mehr als 60 Tage ist unter Unternehmen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und nicht grob unbillig ist (§ 271a Absatz 1 BGB). Konditionen aus dem ERP gehören deshalb vor der Anzeige durch einen Wächter, nicht ungeprüft in den Beleg.
  • Skonto ist eine Bedingung, kein Rabatt. Der Rechnungsbetrag bleibt ungekürzt; erst der Zahlungseingang innerhalb der Frist ändert die Bemessungsgrundlage, und dann ist der Steuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Absatz 1 UStG).
  • Für die elektronische Rechnung zwischen deutschen Geschäftspartnern schreibt die Prüfregel DE-R-018 ein festes Textmuster im Feld Zahlungsbedingungen vor (Peppol BIS Billing 3.0). Ein frei formulierter Skontosatz fällt dort durch.

Was der Bedingungsschlüssel im ERP wirklich trägt

Am Debitor steht selten eine Frist, sondern ein Verweis. Das Feld trägt ein Kürzel, und erst die Konditionstabelle dahinter löst es auf: welches Datum die Frist auslöst, wie viele Tage bis zur Fälligkeit vergehen, ob es eine oder zwei Skontostufen gibt und ob taggenau oder zum Monatsende gerechnet wird. In SAP heißt das Feld ZTERM, in Dynamics 365 Business Central Payment Terms Code, in JTL schlicht Zahlungsziel; die Namen unterscheiden sich, die Struktur kaum. Wer nur den Anzeigetext der Kondition überträgt, verliert genau den Teil, mit dem sich rechnen lässt: Aus dem Kürzel wird im Shop bestenfalls eine Zeile Beschreibung, aus dem Basisdatum wird gar nichts. Eine SAP-Anbindung und eine Dynamics-Anbindung müssen deshalb nicht den Schlüssel liefern, sondern die aufgelöste Kondition mit allen vier Feldern.

Im Shop dagegen ist Rechnung eine Zahlungsart, also eine Auswahl neben Vorkasse und Lastschrift. Genau dort liegt der Bruch: Die Zahlungsart sagt, wie bezahlt wird, die Kondition sagt, bis wann und zu welchem Abzug. Solange beides nicht zusammengeführt ist, bestellt der Kunde unter einer Annahme und bekommt einen Beleg unter einer anderen. Die Rückfragen landen im Innendienst, und zwar bei den Kunden mit abweichenden Konditionen, also typischerweise den größten. Ob überhaupt auf Rechnung gekauft werden darf, klärt der Kreditlimit-Check aus dem ERP; zu welchen Fristen, entscheidet der Bedingungsschlüssel. Beide Prüfungen gehören in denselben Schritt des Checkouts, weil sie dieselbe Auskunft aus demselben Stammsatz brauchen.

Bedingungsschlüssel

Das Kürzel am Debitor, oft je Verkaufsorganisation oder Vertriebsweg verschieden. Es ist ein Verweis auf eine Tabelle, kein Wert, und hat im Shop nichts verloren.

Basisdatum

Der Stichtag, ab dem gezählt wird: Belegdatum, Rechnungsdatum oder Leistungsdatum. Im Shop entsteht ein Bestelldatum, das damit selten übereinstimmt.

Nettofrist

Die Anzahl Tage bis zur Fälligkeit ohne Abzug. Im Checkout erscheint sie nicht als Zahl, sondern als Datum, das der Einkauf in seinen Kalender übernehmen kann.

Skontosatz

Der Abzug in Prozent, häufig in zwei Stufen. Er wirkt nicht auf den Rechnungsbetrag, sondern auf den Zahlbetrag bei fristgerechtem Eingang.

Skontobasis

Der Teil des Betrags, auf den sich der Abzug bezieht. Fracht, Montage und bereits gewährte Nachlässe sind oft ausgenommen; das steht in der Kondition, nicht im Shop.

Zahlungsart

Die Auswahl im Checkout. Sie begrenzt, welche Konditionen überhaupt in Frage kommen, und ist die einzige dieser Größen, die im Shop selbst entsteht.

Vom Schlüssel zum Datum im Checkout

Der Checkout braucht drei Werte: einen Satz Klartext, ein Fälligkeitsdatum und, wenn eine Skontostufe vereinbart ist, ein zweites Datum mit dem zugehörigen Betrag. Alle drei entstehen in der Middleware und nicht im Shop, denn nur dort liegen Kondition und Belegdatum zusammen. Die häufigste Falle ist genau dieses Belegdatum: Im Shop entsteht ein Bestelldatum, im ERP ein Rechnungsdatum, und zwischen beiden liegen bei Streckenlieferungen oder Sammelrechnungen mehrere Tage. Wird die Frist im Shop ab Bestelldatum gerechnet und im ERP ab Rechnungsdatum, weicht das angezeigte Datum vom gedruckten ab, ohne dass irgendwo ein Fehler im Protokoll steht. Dazu kommt die Zeitzone: Ein Zeitstempel in UTC kann einen Tag vor dem lokalen Datum liegen, und bei einer taggenau gerechneten Frist ist das ein ganzer Tag Unterschied, wie ihn der Beitrag zu Zeitstempeln in ERP-Schnittstellen genauer aufschlüsselt.

Das Datum gehört in den Checkout, die Tagesangabe in die Kondition

Wer eine Frist von 30 Tagen liest, rechnet selbst, und zwar ab dem Tag der Bestellung. Zeigen Sie deshalb das errechnete Datum und daneben die Kondition im Klartext, mit dem Hinweis, dass das Rechnungsdatum maßgeblich ist. Das Datum kommt aus der Schnittstelle, nie aus einer Einstellung im Shop-Backend: Sonst gibt es zwei Rechenwege für dieselbe Frist, und der zweite fällt niemandem auf, bis ein Beleg ihm widerspricht.
konditionsermittlung (Ablauf)
lies Debitor: bedingungsschluessel, kreditlimit, zahlart
loese schluessel auf -> basisdatum_art, nettotage, skontosatz, skontotage, skontobasis

basisdatum = rechnungsdatum falls vorhanden, sonst belegdatum   # nie das Bestelldatum
faelligkeit  = basisdatum + nettotage    # Kalendertage, lokale Zeitzone, kein UTC-Tag
skontofrist  = basisdatum + skontotage
skontobetrag = skontobasis * skontosatz  # Dezimaltyp, nicht auf den Betrag anrechnen

wenn nettotage > 60:
    markiere die Kondition zur Freigabe und zeige sie NICHT im Checkout
wenn zahlart != rechnung:
    verwirf die Kondition und zeige die Bedingungen der gewaehlten Zahlart

gib zurueck: klartext, faelligkeit, skontofrist, skontobetrag (nachrichtlich)

Skonto ist eine Bedingung, kein Rabatt

Der verbreitetste Fehler in der Anbindung ist ein Skontoabzug im Warenkorb. Er sieht freundlich aus und erzeugt eine Rechnung, die niemand ausgleichen kann: Zahlt der Kunde später als vereinbart, fehlt der Differenzbetrag, und im ERP steht eine offene Position, die weder Mahnlauf noch Zahlungszuordnung sauber greifen. Richtig ist die Trennung. Der Rechnungsbetrag bleibt ungekürzt, der Skontobetrag steht nachrichtlich daneben, und erst der Zahlungseingang innerhalb der Frist löst die Kürzung aus. Umsatzsteuerlich ist das keine Formalie: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, ist der dafür geschuldete Steuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Absatz 1 UStG), und die Berichtigung ist für den Zeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung eingetreten ist. Sie gehört damit zum Zahlungseingang, nicht zur Bestellung. Von der Frage, welcher Steuersatz auf den Preis gehört, ist das getrennt zu halten; sie behandelt der Beitrag zur Steuerfindung im B2B-Shop. Wie der Eingang dem offenen Posten zugeordnet wird, beschreibt der Beitrag zum Abgleich von Zahlungen mit dem ERP.

  1. Skontobasis festlegen: Fracht, Montage und Zuschläge sind häufig nicht skontofähig. Die Basis kommt als eigener Betrag aus dem ERP, nicht als Anteil, den der Shop selbst errechnet.
  2. Zwei Stufen abbilden: Viele Konditionen tragen eine zweite Skontostufe mit kleinerem Satz und längerer Frist. Wird nur die erste übertragen, verliert der Kunde eine Möglichkeit, die er vertraglich hat.
  3. Den Abzug nachrichtlich zeigen: Im Checkout steht der Betrag, der bei fristgerechter Zahlung offen bleibt, klar getrennt vom Rechnungsbetrag. Zwei Zahlen, nicht eine gekürzte.
  4. Teilzahlungen einordnen: Eine Zahlung unter dem Rechnungsbetrag ist entweder ein Skontoabzug in der Frist oder eine Kürzung. Die Unterscheidung trifft das Eingangsdatum, nicht die Höhe des Betrags.
  5. Unberechtigten Abzug melden: Zieht ein Kunde nach Fristablauf Skonto, entsteht eine Restforderung. Sie gehört als Vorgang in das ERP und in das Kundenkonto, nicht in eine Sammelmappe im Innendienst.

Wenn die vereinbarte Frist rechtlich nicht trägt

Nicht jede Kondition, die im ERP gepflegt ist, hält auch im Beleg. Unter Unternehmen ist eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist (§ 271a Absatz 1 BGB). Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung zu, tritt der Zeitpunkt des Zugangs dieser Rechnung an die Stelle des Empfangs der Gegenleistung; das Rechnungsdatum ist also nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Größe. Ist die Forderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen, gilt für die Zeit der Überprüfung oder Abnahme unter denselben Bedingungen eine eigene Grenze von 30 Tagen (§ 271a Absatz 3 BGB). Gegenüber öffentlichen Auftraggebern sind die Grenzen enger gefasst.

Für die Anbindung heißt das: Eine Frist ist kein Wert, den man durchreicht, sondern einer, den man misst. Konditionen jenseits der Grenze werden markiert und zur Freigabe gestellt, statt im Checkout zu erscheinen, und weil solche Konditionen meist an wenigen großen Debitoren hängen, ist die Liste kurz und einmal abzuarbeiten. Ein Wächter im Abgleich, der jede neue oder geänderte Kondition gegen die Grenze hält, kostet wenig Rechenzeit und verhindert, dass eine Vereinbarung erst im Streitfall auffällt. Dieselbe Stelle eignet sich für die zweite Prüfung, nämlich ob die Kondition zur gewählten Zahlungsart überhaupt passt: Ein Zahlungsziel neben einer Vorkasse ist ein Widerspruch, den sonst der Beleg austrägt. Eine Rechtsberatung ersetzt beides nicht, es verschiebt die Frage nur an die Stelle, an der sie sich noch billig klären lässt.

KriteriumOhne KonditionsanbindungMit Konditionsanbindung
Anzeige im CheckoutZahlungsart Rechnung, ohne FristKlartext plus Fälligkeitsdatum
Skontoerst auf dem Beleg sichtbarim Checkout nachrichtlich ausgewiesen
BasisdatumBestelldatum aus dem ShopRechnungsdatum aus dem ERP
Fristgrenzeungeprüft aus dem StammsatzWächter gegen die gesetzliche Grenze
ZahlungseingangKürzung von Hand gesuchtAbzug in der Frist automatisch zugeordnet
Kundenkontooffene Posten nur im ERPFälligkeit und Skontofrist je Beleg sichtbar

Verzug, Zinsen und die Pauschale

Bleibt die Zahlung aus, beginnt eine Kette, die ebenfalls Daten braucht. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet (§ 286 Absatz 3 BGB). Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich festgesetzt und liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent (Deutsche Bundesbank); für diesen Zeitraum ergeben die beiden Angaben zusammen 10,52 Prozent. Weil sich der Satz zweimal im Jahr ändert, gehört er als gepflegter Wert in das ERP und nicht als Konstante in den Quelltext der Schnittstelle.

Dazu kommt eine Pauschale: Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Mahnkette selbst gehört in das ERP und nicht in den Shop; der Shop zeigt den Zustand. Ein Kundenkonto, das offene Posten mit Fälligkeit, Skontofrist und Mahnstufe führt, nimmt dem Innendienst genau die Anrufe ab, die sonst an jedem Monatsende auflaufen, und es macht die Skontofrist zu einem sichtbaren Anreiz statt zu einer Zeile im Kleingedruckten. Wie Auftrags- und Belegstatus dafür live aus dem führenden System geholt werden, beschreibt der Beitrag zum Auftragsstatus im B2B-Kundenkonto.

Konditionen je Kunde, Vertrag und Teilrechnung

Eine Kondition gilt selten für einen ganzen Kunden. Sie hängt an Verkaufsorganisation und Vertriebsweg, an einem Rahmenvertrag oder an einer einzelnen Auftragsart, und im Zweifel gewinnt die speziellere. Diese Reihenfolge muss die Schnittstelle kennen, sonst zeigt der Shop die Kondition des Stammsatzes, während das ERP die des Vertrags zieht, und die Abweichung fällt erst auf dem Beleg auf. Wo Abrufe aus einem Rahmenvertrag laufen, ist das der Regelfall und nicht die Ausnahme; wie solche Abrufe im Shop abgebildet werden, behandelt der Beitrag zu Rahmenverträgen und Kontraktabrufen. Im Großhandel kommt hinzu, dass ganze Kundengruppen eigene Konditionen tragen, was die Anbindung von Großhandelsprozessen ohnehin abbilden muss.

Der zweite Fall sind Teillieferungen. Wird ein Auftrag in zwei Lieferungen und zwei Rechnungen zerlegt, entstehen zwei Fristen mit zwei Fälligkeiten und zwei Skontofristen, und der Saldo im Kundenkonto ist nicht mehr eine Zahl, sondern eine Liste. Der Shop muss diese Liste zeigen können, sonst wirkt eine korrekt bezahlte Teilrechnung wie eine offene Forderung und löst genau den Anruf aus, den die Anbindung sparen sollte. Der Beitrag zu Teillieferungen und Teilrechnungen beschreibt die Belegkette dazu. Für die Konditionen gilt dabei eine einfache Regel: Jede Rechnung trägt ihre eigene, und keine erbt eine Frist von der ursprünglichen Bestellung.

Die Kondition ist ein Datenfeld, keine Fußnote

Solange Zahlungsziel und Skonto nur als Satz auf dem Beleg stehen, kann kein System damit rechnen. Erst als Felder mit Basisdatum, Tagen, Satz und Basis werden aus der Fußnote ein Fälligkeitsdatum im Kundenkonto, eine Zuordnung im Zahlungseingang und eine prüfbare Zeile in der elektronischen Rechnung.

Skonto in der elektronischen Rechnung

In der europäischen Norm für die elektronische Rechnung sind die Zahlungsbedingungen ein Textfeld, also eine Beschreibung der Bedingungen, die für den fälligen Betrag gelten. Für den Verkehr zwischen deutschen Geschäftspartnern reicht Fließtext nicht, deshalb schreibt eine eigene Prüfregel ein festes Muster vor. Danach sind Angaben zum Skonto im Feld Zahlungsbedingungen so zu übergeben: erstes Segment SKONTO, zweites Segment die Anzahl der Tage als TAGE=N, drittes Segment der Prozentsatz als PROZENT=N (Peppol BIS Billing 3.0, Regel DE-R-018). Der Prozentsatz wird mit Punkt und zwei Nachkommastellen geschrieben, jeder Eintrag beginnt und endet mit einem Rautezeichen, alles steht in Großbuchstaben, und zusätzliche Leerzeichen sind nicht erlaubt. Aus zwei Prozent bei zehn Tagen wird damit die Zeichenkette #SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00#. Ein frei formulierter Satz an derselben Stelle fällt bei der Prüfung durch, und die Regel ist als fatal eingestuft.

Damit ist die Kondition kein Anzeigethema mehr, sondern ein Pflichtfeld der Ausgangsrechnung. Wer die Umstellung auf die elektronische Rechnung plant, sieht sich dieses Feld früh an, weil es an derselben Stelle entsteht wie das Fälligkeitsdatum im Checkout: in der aufgelösten Kondition. Den Zeitplan dazu ordnet der Beitrag zur E-Rechnungspflicht und ihren Fristen ein. In der Buchhaltung landet der Skontoabzug anschließend als eigene Buchung mit Steuerkorrektur, und dafür müssen Beleg, Zahlung und Abzug zusammen übergeben werden; wie dieser Weg in die Finanzbuchhaltung aussieht, beschreibt der Beitrag zur DATEV-Anbindung im E-Commerce.

Der Rückkanal: Zahlungseingang und offene Posten

Die Anbindung endet nicht mit dem Beleg. Aus dem ERP kommen drei Rückmeldungen, die im Kundenkonto sichtbar sein sollten: die endgültige Fälligkeit je Rechnung, der Zahlungseingang mit Datum und Betrag und der Status eines Skontoabzugs. Fehlen sie, zeigt der Shop eine Bestellung als abgeschlossen, während in der Buchhaltung eine offene Forderung steht, und der Kunde sieht keinen Grund, früher zu zahlen. Mit ihnen wird aus dem Kundenkonto das, was im B2B den Ausschlag gibt: eine verlässliche Liste offener Posten mit Datum, die der Einkauf ohne Anruf lesen kann. Der technische Aufwand ist überschaubar, weil die Daten ohnehin fließen, sobald die Zahlungsanbindung den Eingang verarbeitet. Entscheidend ist nur, dass der Shop diese Werte anzeigt und nicht selbst nachrechnet, denn ein zweiter Rechenweg erzeugt früher oder später eine zweite Wahrheit.

Testfälle für Zahlungsziel und Skonto

  • Ein Kunde mit abweichender Kondition sieht im Checkout sein eigenes Fälligkeitsdatum, nicht das der Standardkondition.
  • Das im Checkout gezeigte Datum stimmt mit dem Datum auf der Rechnung überein, auch wenn zwischen Bestellung und Rechnung Tage liegen.
  • Eine Kondition mit einer Nettofrist jenseits der gesetzlichen Grenze erscheint nicht im Checkout, sondern in einer Freigabeliste.
  • Der Warenkorb zieht keinen Skontobetrag ab; der mögliche Abzug steht nachrichtlich neben dem Rechnungsbetrag.
  • Eine Zahlung innerhalb der Skontofrist gleicht den offenen Posten vollständig aus, eine Zahlung danach lässt eine Restforderung stehen.
  • Eine zweite Skontostufe wird übertragen und mit eigener Frist gezeigt, statt auf die erste Stufe reduziert zu werden.
  • Bei zwei Teilrechnungen trägt jede ihre eigene Fälligkeit und Skontofrist, und das Kundenkonto zeigt beide getrennt.
  • Die elektronische Rechnung enthält die Skontoangabe im vorgeschriebenen Muster und besteht die Prüfung beim Empfänger.
  • Eine Änderung der Kondition im ERP erreicht den Shop im nächsten Abgleich und wirkt nicht rückwirkend auf bereits erfasste Aufträge.

Ein Zahlungsziel ohne Datum ist eine Absichtserklärung. Erst das errechnete Datum neben dem Betrag macht daraus eine Kondition, unter der Einkauf, Shop und Buchhaltung dasselbe verstehen.

Grundsatz der Konditionsanbindung

Quellen und Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die Paragrafen 271a, 286 und 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auf § 17 des Umsatzsteuergesetzes, auf die Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank zum Basiszinssatz und auf die Prüfregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung; der Basiszinssatz wird halbjährlich neu festgesetzt. Eine Rechtsberatung ersetzt der Beitrag nicht. Eine bestehende Anbindung sehen wir uns auf Wunsch gezielt auf Konditionen, Fristen und Skonto an, Kontakt zur Schnittstellenagentur.

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