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SAP, DATEV und Dynamics Experten

E-Rechnung: ZUGFeRD und XRechnung aus Ihrem ERP

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausstellen. Wir bringen Shop, ERP und Buchhaltung so in Form, dass daraus ein automatischer Belegfluss wird statt einer manuellen Pflichtübung.

EN 16931 XRechnung ZUGFeRD 2.x Peppol Setup ab 1.490 € netto

01.01.2025

Empfangspflicht (§ 14 UStG)

01.01.2027

Ausstellen ab 800.000 € Umsatz

01.01.2028

Ausstellen für alle B2B-Umsätze

8 Jahre

Aufbewahrung (§ 14b UStG)

Setup-Festpreis · netto zzgl. USt.

ab 1.490 € Setup-Festpreis je Belegstrecke
  • Strukturierte Rechnung nach EN 16931 statt PDF-Anhang
  • XRechnung, ZUGFeRD 2.x oder beides parallel aus demselben Datensatz
  • Pflichtfelder aus ERP und Shop vollständig befüllt statt nachgetragen
  • Übergabe an die Finanzbuchhaltung ohne Doppelerfassung

Der Einstiegspreis gilt für eine klar abgegrenzte Belegstrecke, etwa die Erzeugung von ZUGFeRD-Rechnungen aus einem Warenwirtschaftssystem und die Übergabe an die Buchhaltung. Kommen Eingangsrechnungsverarbeitung, Peppol-Anbindung, Gutschriften und Stornos oder mehrere Mandanten hinzu, liegt der Festpreis entsprechend höher. Erweiterungen rechnen wir über den Projekttag 990 € netto oder den Stundensatz 119 € netto ab. Die vollständige Herleitung steht auf der Preisübersicht. Alle Preise netto zzgl. USt.

Die E-Rechnungspflicht ist kein Buchhaltungsthema, sondern ein Schnittstellenthema. Die Vorgaben betreffen ein Dokument, dessen Inhalte aus drei Systemen zusammenlaufen: Kunden- und Steuerdaten aus dem ERP, Positionen und Konditionen aus dem Auftrag, Zahlungsinformationen aus dem Shop oder dem Zahlungsdienstleister. Wo diese Daten heute per Hand zusammengeführt werden, entsteht ab 2027 ein Engpass. Wo sie über saubere Schnittstellen laufen, ist die E-Rechnung nur ein weiteres Ausgabeformat.

Vom Auftrag zur strukturierten E-Rechnung

Belegfluss E-Rechnung
Ein Datensatz, mehrere Ausgabeformate
Shop und ERP liefern die Inhalte, die Schnittstelle ergänzt Pflichtfelder und erzeugt daraus XRechnung oder ZUGFeRD. Beispielhafte Darstellung.
Shop-Bestellung
ERP-Rechnung
XRechnung · ZUGFeRD
NormEN 16931europäisches Semantikmodell
Formate2 Wegereines XML oder Hybrid-PDF
PflichtfeldervollständigPrüfung vor dem Versand
Aufbewahrung8 Jahrestrukturierter Datensatz
Käuferreferenz, Steuerkategorie und Zahlungsbedingungen automatisch gesetzt
Validierung gegen das Schema vor der Auslieferung
Abgelehnte Rechnungen landen in einer Fehlerliste, nicht im Nichts
Ausstellungspflichtab 01.01.2027
Setup-Festpreisab 1.490 € netto
Die Rechnungsdaten entstehen im führenden System, werden im Mapping vollständig gemacht und als XML oder Hybrid-PDF ausgegeben. Beispielhafte Darstellung eines typischen Belegflusses.

Was das Gesetz tatsächlich verlangt

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Rechnungsbegriff im Umsatzsteuerrecht neu gefasst. Als E-Rechnung gilt seitdem nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 UStG). Ein per E-Mail versendetes PDF ist damit keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung. Diese Unterscheidung ist der Kern des gesamten Themas: Es geht nicht um den Versandweg, sondern um die maschinenlesbare Struktur der Daten.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können — unabhängig von Größe und Umsatz. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als Papier- oder PDF-Rechnung ausgestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Möglichkeit für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen inländischen Unternehmen (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 2028 müssen auch bestehende EDI-Verfahren die Anforderungen der Norm erfüllen.

Nicht betroffen sind Rechnungen an Endverbraucher, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV). Wer allerdings B2B und B2C aus demselben Shop bedient, braucht trotzdem eine saubere Trennung im Datenmodell — sonst entscheidet am Ende ein manueller Blick darüber, welcher Beleg welches Format bekommt. Genau diese Fallunterscheidung gehört in die Schnittstelle und nicht in den Arbeitsalltag der Buchhaltung.

  1. 1

    Seit 01.01.2025: Empfangspflicht

    Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht als Zugangsweg aus, ersetzt aber keine strukturierte Weiterverarbeitung.

  2. 2

    Bis 31.12.2026: Übergangszeit

    Papier- und PDF-Rechnungen bleiben zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. Diese Phase ist das Zeitfenster für die technische Umstellung — danach wird sie zur Pflichtaufgabe unter Zeitdruck.

  3. 3

    Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht ab 800.000 €

    Unternehmen, deren Vorjahresumsatz 800.000 € übersteigt, müssen ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Die Umsatzgrenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres.

  4. 4

    Ab 01.01.2028: Pflicht für alle

    Die Ausstellungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Umsatz. Auch EDI-Verfahren müssen dann ein Format liefern, das der Norm EN 16931 entspricht.

  5. 5

    Ab 2030: europäische Meldepflichten

    Das EU-Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter sieht ab Juli 2030 digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze vor (Richtlinie (EU) 2025/516). Wer heute strukturiert fakturiert, hat die Datenbasis dafür bereits.

XRechnung, ZUGFeRD und was nicht zählt

Beide zugelassenen Formate beruhen auf derselben europäischen Norm EN 16931, die festlegt, welche Informationen eine Rechnung enthalten muss und wie sie benannt werden. Die XRechnung ist eine rein strukturierte XML-Datei ohne Sichtkomponente; sie ist im Behördenumfeld verbreitet und wird dort seit Jahren eingesetzt. ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ist ein Hybridformat: ein PDF/A-3-Dokument, in das dieselben Daten als XML eingebettet sind. Menschen sehen ein gewohntes Rechnungsbild, Maschinen lesen die Struktur. Beide Wege sind zulässig — welcher besser passt, entscheidet der Empfängerkreis (BMF-Schreiben vom 15.10.2024).

KriteriumXRechnung (XML)ZUGFeRD 2.x (Hybrid)PDF per E-Mail
Erfüllt die E-Rechnungspflichtenthalten Ja, ab Profil EN 16931nicht enthalten
Für Menschen lesbarErst nach VisualisierungJa, PDF-Sicht enthaltenenthalten
Maschinell verarbeitbarVollständigVollständig über das eingebettete XMLNur über Texterkennung
Typischer EinsatzÖffentliche Auftraggeber, große B2B-EmpfängerGemischte Empfängerkreise im MittelstandAuslaufend im inländischen B2B
Aufwand im Shop-ERP-UmfeldMapping auf ein XML-SchemaMapping plus PDF-ErzeugungKein Mapping, dafür manuelle Nacharbeit
Risiko bei AblehnungSchema-Validierung meldet Fehler sofortSchema-Validierung meldet Fehler sofortFehler fallen erst in der Buchhaltung auf

Nicht jedes ZUGFeRD-Profil erfüllt die Anforderungen

ZUGFeRD kennt mehrere Profile mit unterschiedlichem Datenumfang. Die schlanken Profile MINIMUM und BASIC WITHOUT VAT gelten ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, weil sie nicht alle nach EN 16931 erforderlichen Angaben enthalten (BMF-Schreiben vom 15.10.2024). Wenn Ihr System heute ZUGFeRD erzeugt, ist die erste Frage deshalb nicht ob, sondern in welchem Profil. Wir prüfen das in der Analyse anhand einer echten Beispielrechnung.

Was im ERP passieren muss

Die meisten ERP- und Warenwirtschaftssysteme können inzwischen ein E-Rechnungsformat erzeugen. Der Aufwand liegt selten im Export selbst, sondern in der Datenqualität davor. Eine strukturierte Rechnung ist unbarmherzig: Fehlt ein Pflichtfeld, wird der Beleg abgelehnt — nicht mit einer freundlichen Rückfrage, sondern mit einem Schema-Fehler. Diese sechs Punkte entscheiden in der Projektpraxis darüber, ob die Umstellung glatt läuft (Projekterfahrung).

Vollständige Stammdaten

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, vollständige Anschrift, Bankverbindung und elektronische Adresse des Empfängers gehören ins Kundenstammdatenmodell — nicht in ein Bemerkungsfeld.

Steuerkategorien je Position

Jede Rechnungsposition braucht eine eindeutige Steuerkategorie: Regelsatz, ermäßigt, steuerfrei, Reverse-Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung. Ein bloßer Prozentsatz genügt der Norm nicht.

Käuferreferenz und Bestellbezug

Viele Empfänger verlangen eine Käuferreferenz oder Bestellnummer, um die Rechnung automatisch zuzuordnen. Diese Werte müssen aus der Shop-Bestellung bis in den Rechnungsbeleg durchgereicht werden.

Konsistente Beträge

Positionssummen, Steuerbeträge und Rechnungsendbetrag müssen rechnerisch zusammenpassen. Rundungsdifferenzen aus Brutto-Netto-Umrechnungen sind einer der häufigsten Ablehnungsgründe.

Gutschriften und Stornos

Korrekturbelege brauchen denselben strukturierten Weg wie die ursprüngliche Rechnung, inklusive Bezug auf die korrigierte Rechnung. Ein manuell erstelltes Storno-PDF bricht die Kette.

Archivierung des Originals

Aufbewahrungspflichtig ist der strukturierte Datensatz, nicht nur die Bildansicht. Rechnungen sind acht Jahre revisionssicher aufzubewahren (§ 14b UStG).

Was im Shop passieren muss

Der Shop ist in den meisten Fällen nicht das rechnungsstellende System — aber er ist die Quelle für einen erheblichen Teil der Pflichtangaben. Wer im Checkout nicht sauber zwischen Geschäfts- und Privatkunden unterscheidet oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur als Freitext erfasst, verlagert das Problem lediglich in die Buchhaltung. Diese Punkte gehören deshalb in die Shop-Konfiguration, bevor die Belegstrecke umgestellt wird.

  • Kundentyp im Checkout unterscheiden: Geschäfts- und Privatkunden brauchen unterschiedliche Belegwege. Die Entscheidung muss am Datensatz hängen, nicht an einer Vermutung anhand des Rechnungsbetrags.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer strukturiert erfassen und prüfen, statt sie in ein Kommentarfeld zu schreiben. Nur so lässt sich Reverse-Charge zuverlässig ableiten.
  • Käuferreferenz und Bestellnummer als eigene Felder führen und über die Schnittstelle in den Rechnungsbeleg übertragen.
  • Lieferdatum beziehungsweise Leistungszeitraum übergeben, weil dieser Wert in der strukturierten Rechnung erwartet wird und sich nicht immer aus dem Rechnungsdatum ableiten lässt.
  • Zahlungsart und Zahlungsstatus an die Belegstrecke weiterreichen, damit bereits bezahlte Rechnungen korrekt gekennzeichnet werden — Details dazu auf der Seite Zahlungsanbindung.
  • Rechnungs-PDF nicht mehr als Original behandeln: Der strukturierte Datensatz ist das Original, die Sichtkomponente ist die Beigabe.

Wissen Sie, ob Ihre Belege heute schon normkonform wären?

Wir prüfen eine echte Beispielrechnung aus Ihrem System gegen die Norm und sagen Ihnen, welche Felder fehlen und wo sie herkommen müssen.

Übertragungswege: wie die Rechnung ankommt

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Übertragungsverfahren vor. Zulässig ist alles, was den strukturierten Datensatz unverändert zum Empfänger bringt. In der Praxis haben sich drei Wege etabliert, die sich in Aufwand und Automatisierungsgrad deutlich unterscheiden. Welcher Weg passt, hängt weniger von der eigenen Technik ab als vom Empfängerkreis — größere Kunden und öffentliche Auftraggeber geben den Kanal oft vor.

E-Mail mit Anhang

Der einfachste Weg: Die XML- oder Hybrid-Datei wird als Anhang versendet. Für den Empfang genügt ein dediziertes Postfach. Nachteil ist die fehlende Zustellbestätigung und die schwache Automatisierbarkeit auf der Eingangsseite.

Peppol-Netzwerk

Ein standardisiertes Netzwerk mit eindeutiger Empfängeradresse und Zustellnachweis. Sinnvoll, wenn Sie viele Geschäftskunden oder öffentliche Auftraggeber beliefern und den Versand vollständig automatisieren wollen.

Portal oder API des Empfängers

Große Handelspartner betreiben eigene Lieferantenportale oder Schnittstellen. Diese Wege lassen sich über eine Middleware bündeln, damit nicht jeder Kanal eine eigene Sonderlogik im ERP erzeugt.

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So läuft ein Umstellungsprojekt

Typische Stolpersteine aus der Projektpraxis

Der häufigste Fehler ist die Annahme, mit dem Aktivieren einer Exportfunktion sei das Thema erledigt. Tatsächlich beginnt die Arbeit dort erst. Ein zweiter Klassiker sind Rundungsdifferenzen: Shops rechnen häufig mit Bruttopreisen, ERP-Systeme mit Nettopreisen. Wenn beide Seiten unterschiedlich runden, weicht der Rechnungsendbetrag um wenige Cent von der Summe der Positionen ab — und die Validierung lehnt den Beleg ab. Solche Differenzen lassen sich nur an einer Stelle sauber lösen, nämlich in der Schnittstelle.

Ein dritter Punkt betrifft Anhänge. Lieferscheine, Stundennachweise oder Prüfzeugnisse, die heute als zusätzliche PDF-Seiten mitgeschickt werden, gehören in der strukturierten Welt als eingebettete Anlage in den Beleg oder in einen separaten Prozess. Wer sie einfach weglässt, verliert Informationen, auf die der Kunde seine Freigabe stützt. Und schließlich unterschätzen viele Betriebe die Eingangsseite: Die Empfangspflicht besteht bereits, aber ein Postfach, in das strukturierte Dateien fallen, ohne dass sie jemand verarbeitet, erfüllt zwar den Buchstaben, spart aber keine Minute Arbeit. Wie eine Eingangsverarbeitung mit Prüfung, Kontierung und Freigabe aussieht, beschreibt unser Beitrag zur E-Rechnungspflicht 2027 im Detail.

Warum die Umstellung zum Automatisierungsprojekt wird

Die Pflicht zwingt zu strukturierten Daten — und strukturierte Daten sind genau die Voraussetzung, unter der sich der komplette Belegfluss automatisieren lässt. Wer die Umstellung ohnehin machen muss, kann sie mit der Anbindung der Finanzbuchhaltung, dem Zahlungsabgleich und der Archivierung verbinden. Der Mehraufwand dafür ist deutlich kleiner als zwei getrennte Projekte.

  • Ein Datenmodell für Ausgangsrechnung, Buchhaltung und Archiv
  • Zahlungszuordnung auf Basis derselben Referenzen
  • Weniger Rückfragen, weil Belege vollständig ankommen
Schritt 1
Auftrag im Shop
Kundentyp, USt-IdNr. und Referenzen werden strukturiert erfasst.
Schritt 2
Rechnung im ERP
Positionen, Steuerkategorien und Beträge entstehen im führenden System.
Schritt 3
Mapping und Validierung
Pflichtfelder werden ergänzt, das Schema geprüft.
Schritt 4
Versand, Buchung, Archiv
Ein Datensatz bedient alle drei Ziele.

Das Wichtigste zur E-Rechnungspflicht

  • Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 (§ 14 UStG).
  • Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).
  • Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931; die Profile MINIMUM und BASIC WITHOUT VAT genügen nicht (BMF-Schreiben vom 15.10.2024).
  • Ein PDF im E-Mail-Anhang gilt nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
  • Der Aufwand liegt fast immer in der Datenqualität von Shop und ERP, nicht im Export selbst.
  • Setup-Festpreis ab 1.490 € netto je Belegstrecke, Erweiterungen zum Projekttag 990 € netto — Details auf der Preisübersicht.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

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