EUDR ab Dezember 2026: Sorgfaltsdaten aus dem ERP
Ab dem 30. Dezember 2026 braucht jede Sendung eine Sorgfaltserklärung. Welche Felder das ERP dafür führen muss und wie die Referenznummer bis zum Zoll kommt.
Wo Daten zwischen Systemen fließen, treffen technische und rechtliche Anforderungen aufeinander. Diese Kategorie ordnet ein, was bei Integrationsprojekten zu beachten ist: Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern und Hostern, Speicherorte und Drittlandtransfers, Aufbewahrungs- und Löschfristen für Belege, elektronische Rechnungsformate und deren Pflichtfelder, Nachweispflichten im grenzüberschreitenden Handel sowie Dokumentationsanforderungen für Prüfungen. Dazu kommen Barrierefreiheits- und Sicherheitsvorgaben, die zunehmend auch auf angebundene Systeme wirken. Wir beschreiben, welche Unterlagen im Projekt entstehen sollten und wie sich Anforderungen früh in Lastenhefte übernehmen lassen. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Beiträge nicht, sie bereiten die Abstimmung vor. Ergänzend zeigen wir, welche Angaben in einem Verarbeitungsverzeichnis stehen sollten, wenn Daten regelmäßig zwischen mehreren Systemen bewegt werden.
Ab dem 30. Dezember 2026 braucht jede Sendung eine Sorgfaltserklärung. Welche Felder das ERP dafür führen muss und wie die Referenznummer bis zum Zoll kommt.
Seit 1. Juli 2026 gilt keine 150-Euro-Zollfreigrenze mehr: Warennummer, Ursprungsland und Nettogewicht aus dem ERP per Middleware in Shop und Zollanmeldung.
Ab 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar. So entstehen Verpackungsstamm, Mengenlogik und Meldereport sauber aus ERP- und Shopdaten.
Die GoBD verlangen für jedes buchführungsrelevante IT-System eine Verfahrensdokumentation. So dokumentieren Sie den Belegweg Ihrer ERP-Shop-Schnittstellen.
Die Wechselpflichten des Data Act gelten seit September 2025 auch für Bestandsverträge. Was Export-APIs, offene Formate und die 30-Tage-Frist bedeuten.
Umsatzsteuer, Reverse-Charge nach Paragraf 13b und USt-IdNr-Prüfung über VIES und BZSt aus SAP, DATEV oder Dynamics live in den B2B-Checkout spiegeln.
E-Rechnungspflicht 2027 für B2B-Händler über 800.000 Euro: ZUGFeRD und XRechnung automatisch aus Shop-Bestelldaten erzeugen und GoBD-konform an DATEV übergeben.
Digitaler Produktpass ab 2027: Material-, Reparatur- und Herkunftsdaten nach ESPR aus ERP und PIM aggregieren und DPP-konform per QR-Code und API bereitstellen.