Wer Produkte mit Energielabel online verkauft, von Haushaltsgeräten bis seit Juni 2025 auch Smartphones und Tablets, zeigt an jedem Angebot ein Etikett und stellt ein Produktdatenblatt bereit. Die Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 verlangt das vom Händler ausdrücklich auch im Online-Fernabsatz, und die Daten dazu registriert der Lieferant vorab in EPREL, der von der Europäischen Kommission betriebenen Produktdatenbank. Die Rechtslage ist seit Jahren bekannt. Was in vielen Projekten fehlt, ist die Datenstrecke: Wo im Artikelstamm liegt die Effizienzklasse, wo die Label-Grafik, wo die Registriernummer? Wie kommen die Werte vollständig auf Produktseite, Kategorieliste und in den Marktplatz-Feed? Und was geschieht an dem Tag, an dem eine Produktgruppe neu skaliert wird und binnen 14 Arbeitstagen jedes Etikett im Shop getauscht sein muss? Dieser Beitrag beschreibt Felder, Wege und Stichtagslogik aus Sicht der Schnittstelle, nicht aus Sicht der Rechtsabteilung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Händler stellt das Etikett auch im Online-Fernabsatz sichtbar aus und macht das Produktdatenblatt zugänglich. Etikett und Datenblatt liefert der Lieferant, der das Modell vorher in EPREL registriert.
- Im Artikelstamm gehören sechs Merkmale zusammen: Effizienzklasse, Skalenspanne, Label-Grafik, Produktdatenblatt, EPREL-Modelleintragungsnummer und ein Gültigkeitsdatum. Was dort fehlt, fehlt in jedem Kanal.
- Bei einer Neuskalierung darf das neue Etikett erst ab dem Stichtag erscheinen und muss online binnen 14 Arbeitstagen überall stehen. Das ist ein Massentausch mit Stichtagssteuerung, kein Pflegeauftrag.
- Der Lieferant bewahrt die Modelldaten nach der letzten verkauften Einheit 15 Jahre in der Produktdatenbank auf. Wer Labeldaten versioniert statt überschreibt, kann jeden früheren Stand eines Angebots belegen.
- Für Smartphones und Slate-Tablets gilt seit dem 20. Juni 2025 ein eigenes Etikett mit Reparierbarkeitsklasse und Batteriewerten. Es steht in der Nähe des Preises, das Datenblatt darf per Verweis auf EPREL kommen.
Was der Onlineshop zeigen muss
Die Rahmenverordnung verteilt die Rollen klar. Lieferant ist, wer ein Produkt auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt: der Hersteller mit Sitz in der Union, der Bevollmächtigte eines Herstellers von außerhalb oder der Importeur (Energielabel-Verordnung, Artikel 2). Er trägt jedes neue Modell seit dem 1. Januar 2019 vor dem Inverkehrbringen in die Produktdatenbank ein (Energielabel-Verordnung, Artikel 4) und liefert dem Händler Etikett und Produktdatenblatt. Der Händler stellt das Etikett für jede Einheit sichtbar aus, ausdrücklich auch im Online-Fernabsatz, und stellt den Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung (Energielabel-Verordnung, Artikel 5). Für den Shop heißt das: Das Etikett ist kein Zusatzbild in der Galerie, sondern ein Pflichtelement des Angebots. Es muss an jedem labelpflichtigen Artikel vorhanden sein, solange der Artikel verkauft wird, und es muss zum Modell passen, das tatsächlich geliefert wird.
Dazu kommt die Werbung. In visuell wahrnehmbarer Werbung und in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell nennen Lieferant und Händler die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Klassen (Energielabel-Verordnung, Artikel 6). Die Skala reicht von A bis G (Energielabel-Verordnung, Erwägungsgrund 11). Wie das Etikett im Detail erscheinen muss, regeln die delegierten Rechtsakte je Produktgruppe. Bei Smartphones und Tablets etwa steht es auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises (Smartphone-Verordnung, Anhang VIII). Für die Datenstrecke folgt daraus: Überall, wo ein Modell beworben oder gelistet wird, braucht das System mindestens die Klasse des Modells und die Spanne der Skala, dazu auf der Produktseite die Grafik und das Datenblatt. Klasse und Spanne sind strukturierte Werte. Wer sie nur als Bild vorhält, kann sie weder filtern noch in einen Feed schreiben noch prüfen, ob sie zur Grafik passen.
Die Felder im Artikelstamm
Die Datenstrecke beginnt dort, wo Artikel angelegt werden. Häufig ist das der Artikelstamm im ERP, manchmal ein vorgelagertes PIM-System für Produktdaten. Entscheidend ist, dass die Labeldaten an genau einer Stelle gepflegt werden und alle Kanäle aus dieser Stelle lesen. Ein Etikett, das die Shop-Redaktion direkt in die Bildergalerie lädt, existiert für den Marktplatz-Feed nicht. Eine Klasse, die nur im Backend des Marktplatzes steht, fehlt im Filter der Kategorieliste. Was für Preise und Maße gilt, gilt für das Energielabel genauso: Eine saubere Stammdatenführung mit klarer Pflegehoheit ist die Voraussetzung für jede Ausgabe. Sechs Merkmale gehören zusammen:
Effizienzklasse
Ein Buchstabe als Auswahlfeld, kein Freitext. Er treibt den Filter in der Kategorie, die Farbe des Klassenpfeils und den Alternativtext, falls die Grafik nicht angezeigt werden kann.
Skalenspanne
Die auf dem Etikett verfügbare Spanne, bei den neuen Etiketten A bis G. Sie gehört an die Produktgruppe, nicht an den einzelnen Artikel, und ändert sich bei einer Neuskalierung für alle Modelle der Gruppe zugleich.
Label-Grafik
Die elektronische Etikettdatei des Lieferanten mit Versionskennung und Prüfsumme. Der Shop zeigt sie nahe am Preis; bei geschachtelter Anzeige öffnet sie sich über den Klassenpfeil.
Produktdatenblatt
Als Datei vom Lieferanten, als Verweis auf den öffentlichen Teil der Produktdatenbank oder beides. Bei Smartphones und Tablets muss ein solcher Link klar und leserlich die Angabe Produktdatenblatt tragen.
EPREL-Modelleintragungsnummer
Die Nummer, unter der das Modell in EPREL registriert ist. Der Lieferant teilt sie dem Händler mit (EPREL-Durchführungsverordnung, Artikel 14). Über sie lassen sich Grafik und Datenblatt abgleichen.
Gültigkeit
Gültig ab und gültig bis je Labelstand. Erst diese beiden Datumsfelder machen aus einem Austausch eine planbare Umstellung und aus einem überschriebenen Wert eine nachvollziehbare Historie.
Neben diesen sechs Merkmalen braucht die Schnittstelle zwei Hilfsfelder, die nie auf der Seite erscheinen. Das erste ist die Produktgruppe mit dem zugehörigen delegierten Rechtsakt, denn er bestimmt Skala, Etikettenformat und Darstellungsregeln. Das zweite ist die Herkunft des Datensatzes: vom Lieferanten geliefert, aus der Produktdatenbank übernommen oder selbst erstellt, weil das eigene Unternehmen als Importeur oder Eigenmarkenanbieter selbst Lieferant ist. Beide Felder entscheiden später, welche Prüfregel greift und wer bei einer Lücke angeschrieben wird. Ein Kennzeichen labelpflichtig an Artikel oder Warengruppe rundet das Modell ab. Es ist die Grundlage für jede Vollständigkeitsprüfung, denn ohne dieses Kennzeichen lässt sich ein fehlendes Etikett nicht von einem Artikel unterscheiden, der gar keines braucht.
Label-Grafik und Datenblatt: Datei oder Verweis
Für die Grafik gibt es zwei Wege. Entweder liefert der Lieferant die Etikettdatei, dann liegt sie als Dokument am Artikel und wird über die Schnittstelle als Medium übertragen. Oder sie wird über die EPREL-Modelleintragungsnummer aus dem öffentlichen Teil der Produktdatenbank bezogen, den die Kommission neben einem Konformitätsteil einrichtet und unterhält (Energielabel-Verordnung, Artikel 12). Beim Datenblatt erlaubt die Rahmenverordnung dem Händler ausdrücklich, es aus der Produktdatenbank herunterzuladen, wenn es ihm fehlt und die Funktion für das Produkt verfügbar ist (Energielabel-Verordnung, Artikel 5). Bei Smartphones und Tablets darf das Datenblatt direkt per Verweis auf die Produktdatenbank angezeigt werden, sofern der Link klar und leserlich die Angabe Produktdatenblatt enthält (Smartphone-Verordnung, Anhang VIII).
Für die Schnittstelle zählt weniger, welcher Weg erlaubt ist, als welcher sich prüfen lässt. Eine Datei am Artikel hat einen festen Inhalt, eine Prüfsumme und ein Ablagedatum. Ein Verweis zeigt auf einen Datensatz, dessen Inhalt sich ändern kann, ohne dass der Shop es bemerkt. Bewährt hat sich eine Kombination: Die Grafik liegt als versionierte Datei im Medienbestand, das Datenblatt wird als Datei und als Verweis geführt, und die Modelleintragungsnummer verbindet beide mit dem Registereintrag. So lässt sich bei jedem Lauf vergleichen, ob Datei und Register noch zusammenpassen. Weicht die Klasse im Register von der Klasse im Artikelstamm ab, ist das ein Befund für die Warteschlange und kein Grund, einen der beiden Werte stillschweigend zu übernehmen.
Geschachtelte Anzeige aus Stammdaten bauen
energielabel_stand
artikel_nr Verweis auf den Artikelstamm
produktgruppe smartphone_tablet (Rechtsakt 2023/1669)
eprel_nr Modelleintragungsnummer vom Lieferanten
effizienzklasse A | B | C | D | E | F | G
skala_von A
skala_bis G
etikett_datei etikett_v2.png, sha256
datenblatt_datei datenblatt_v2.pdf, sha256
datenblatt_verweis Adresse im öffentlichen Teil von EPREL
gueltig_ab 2026-11-02
gueltig_bis leer, solange der Stand gilt
quelle lieferant | eprel | eigenmarke
bestaetigt_am Datum der letzten PrüfungProduktseite, Kategorieliste, Marktplatz-Feed
Aus einem Label-Datensatz entstehen mehrere Ausgaben. Welche Felder wohin gehen, sollte als festes Feld-Mapping in der Schnittstelle stehen und nicht in jedem Kanal einzeln nachgebaut werden. Die üblichen Ziele sind diese:
- Produktseite: Label-Grafik in der Nähe des Preises, Link auf das Datenblatt mit der Beschriftung Produktdatenblatt, Effizienzklasse als strukturierter Wert für Alternativtext und Screenreader. Die Grafik kommt aus dem Medienbestand, nicht aus einem Bilderupload im Shop.
- Kategorieliste und Suche: Klassenpfeil mit Buchstabe und Skalenspanne, erzeugt aus den Stammdaten, dazu die Klasse als Filterattribut. Ein Filter auf die Energieeffizienzklasse ist nur so vollständig wie das Merkmal im Artikelstamm.
- Marktplatz-Feed: Klasse, Spanne, Adresse der Grafik, Adresse oder Datei des Datenblatts und, wo der Marktplatz ein Feld dafür vorsieht, die EPREL-Nummer. Die Feldnamen unterscheiden sich je Marktplatz; die Marktplatz-Anbindung übersetzt aus einem Quellsatz in jedes Zielformat.
- Filiale und Warenwirtschaft: Wo stationärer Handel dazukommt, druckt die Filiale dasselbe Etikett. Die Anbindung der Warenwirtschaft sorgt dafür, dass Kasse, Regaletikett und Shop denselben Labelstand kennen.
- Werbemittel und Vergleichsseiten: Überall, wo ein Modell beworben wird, braucht es Klasse und Spanne. Werden Anzeigen oder Newsletter aus dem Feed gespeist, erben sie die Werte, statt dass jemand sie abschreibt.
Der Knoten dazwischen ist eine Middleware, die den Label-Datensatz einmal liest, prüft und an alle Ziele verteilt. Sie kontrolliert vor dem Publizieren, ob Klasse, Grafik und Datenblatt für jeden labelpflichtigen Artikel vorhanden sind, und hält einen unvollständigen Artikel zurück, statt ihn ohne Etikett live zu stellen. Diese Sperre ist einfacher zu bauen als die nachträgliche Suche nach Angeboten, die schon ohne Etikett online stehen. Sie hat einen zweiten Vorteil: Der Einkauf sieht in derselben Liste, welche Lieferanten ihre Daten noch nicht geliefert haben, und kann gezielt nachfassen.
Die Neuskalierung als Stichtagsprojekt
Die Rahmenverordnung kennt die Neuskalierung als eigenen Begriff: Die Anforderungen an die Klassen einer Produktgruppe werden erhöht, ein Modell kann danach eine niedrigere Klasse tragen als vorher (Energielabel-Verordnung, Artikel 2). Als Rhythmus nennen die Erwägungsgründe einen Zeitraum von etwa zehn Jahren (Energielabel-Verordnung, Erwägungsgrund 18). Für die Schnittstelle ist eine Neuskalierung ein Termin mit drei Punkten (Energielabel-Verordnung, Artikel 11). Vier Monate vor dem Stichtag stellt der Lieferant dem Händler für neu in Verkehr gebrachte Produkte beide Etiketten und die Datenblätter bereit. Vor dem Stichtag darf der Händler die neue Skala nicht zeigen. Nach dem Stichtag tauscht er innerhalb von 14 Arbeitstagen die bestehenden Etiketten aus, in Geschäften wie online. In eng gefassten Ausnahmen, etwa für Lagerware, deren Lieferant seine Tätigkeit eingestellt hat und für die kein neues Etikett zu bekommen ist, erlaubt die Verordnung den Verkauf mit dem alten Etikett bis zu neun Monate nach dem Stichtag. Die Schnittstelle muss solche Artikel darum als Ausnahme kennzeichnen können, statt sie als Lücke zu melden.
Technisch ist das ein Massentausch mit festem Fenster. Die Daten für die neue Skala kommen Monate vorher, dürfen aber nicht vorher sichtbar werden. Das Muster dafür ist die Stichtagssteuerung: Der neue Labelstand wird im ERP angelegt, sobald der Lieferant ihn liefert, mit gültig ab gleich Stichtag. Bis dahin ruht er neben dem geltenden Stand. Zum Stichtag veröffentlicht die Middleware nur die Artikel, deren Stand wechselt, über einen Delta-Abgleich statt eines Vollexports. Das hält die Last auf Shop und Marktplatz-Schnittstellen klein und erzeugt eine Liste, gegen die sich der Fortschritt Tag für Tag messen lässt. Artikel, für die bis zum Stichtag kein neues Etikett vorliegt, stehen auf dieser Liste von Anfang an und nicht erst, wenn jemand sie zufällig findet.
Die häufigste Stolperstelle ist der Bildcache. Heißt die neue Etikettdatei genauso wie die alte, liefern Auslieferungsnetz, Browser und Bildimport eines Marktplatzes unter Umständen noch lange das alte Etikett aus, obwohl die Daten korrekt getauscht sind. Deshalb gehört die Version in den Dateinamen oder in die Adresse. Eine neue Adresse ist für jeden Cache eine neue Datei, und die alte Datei kann als Nachweis erhalten bleiben. Marktplätze, die Bilder nur bei geänderter Adresse neu einlesen, bekommen so ohne Sonderbehandlung die neue Grafik. Wer zusätzlich die Prüfsumme der ausgelieferten Datei mit der Prüfsumme im Artikelstamm vergleicht, sieht am Tag nach dem Stichtag, ob die neue Grafik wirklich überall angekommen ist.
| Schritt | Ohne Stichtagssteuerung | Mit Stichtagssteuerung |
|---|---|---|
| Eingang der neuen Etiketten | Dateien im Postfach, Ablage je Artikel von Hand | Neuer Labelstand im ERP mit gültig ab gleich Stichtag |
| Vor dem Stichtag | Neue Skala erscheint womöglich zu früh | Neuer Stand ruht, der Shop zeigt den geltenden |
| Am Stichtag | Vollexport oder Pflege Artikel für Artikel | Delta-Lauf mit genau den betroffenen Artikeln |
| Bildauslieferung | Gleicher Dateiname, Caches zeigen den alten Stand | Versionierte Adresse, Caches laden neu |
| Frist von 14 Arbeitstagen | Fortschritt geschätzt | Restliste offener Artikel je Tag |
| Nachweis | Unklar, wann welcher Artikel umgestellt war | Protokoll je Artikel mit Zeitpunkt der Veröffentlichung |
Smartphones und Tablets seit Juni 2025
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1669 gilt seit dem 20. Juni 2025 ein eigenes Energielabel für Smartphones und Slate-Tablets (Smartphone-Verordnung, Artikel 8). Für den Elektronikhandel kam damit ein Sortiment mit vielen Modellen und kurzen Modellzyklen neu in die Kennzeichnungspflicht. Das Etikett trägt neben Effizienzklasse und Skala weitere Werte: Batterielaufzeit pro Zyklus, Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall, Reparierbarkeitsklasse, Batterielaufzeit in Zyklen und Eindringschutzgrad (Smartphone-Verordnung, Anhang III). Im Fernabsatz stellt der Händler Etikett und Produktdatenblatt nach den Vorgaben der Anhänge bereit, das Etikett in der Nähe des Preises, das Datenblatt wahlweise geschachtelt oder per Verweis auf die Produktdatenbank.
Für den Artikelstamm heißt das: Die Grafik bleibt die Pflichtausgabe, aber die Werte darauf sind für Filter und Vergleich interessant. Wer Reparierbarkeitsklasse oder Schutzgrad als eigene Merkmale führt, muss sie mit dem Etikett synchron halten, sonst zeigt der Filter etwas anderes als das Label. Unser Rat: Die Einzelwerte aus derselben Quelle wie die Grafik übernehmen und bei jedem Labelwechsel gemeinsam tauschen, als ein Stand mit einem Gültigkeitsdatum. Welche Produktdaten der digitale Produktpass künftig zusätzlich verlangt, beschreibt ein eigener Beitrag. Das Energielabel ist dagegen schon heute Pflicht und läuft über dieselbe Datenstrecke, die später den Produktpass tragen kann.
Modell oder Variante
Versionierung: was 15 Jahre Datenhaltung nahelegen
Nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit eines Modells bewahrt der Lieferant die Informationen zu diesem Modell 15 Jahre lang im Konformitätsteil der Produktdatenbank auf (Energielabel-Verordnung, Artikel 4). Die Pflicht trifft den Lieferanten, nicht den Händler. Für die Datenstrecke ist sie trotzdem ein Signal: Labeldaten sind keine flüchtigen Attribute, sondern Stände mit Geltungszeitraum, die lange nach dem Abverkauf noch nachgefragt werden können. Ein Datenmodell, das auf diese Zeitachse ausgelegt ist, kostet wenig, weil sich Etiketten selten ändern und ein Stand aus wenigen Feldern und zwei Dateien besteht.
Im Shopalltag zeigt sich der Nutzen an drei Stellen. Erstens bei Rückfragen zu einer Bestellung: Welches Etikett stand am Tag des Kaufs am Angebot? Zweitens bei Neuskalierungen: Alter und neuer Stand müssen nebeneinander existieren, eine Zeit lang sogar gleichzeitig im System. Drittens bei Eigenmarken und Importen, wo das eigene Unternehmen selbst Lieferant ist und die Aufbewahrung selbst trägt. Ein Modell, das den Labelstand überschreibt, beantwortet keine dieser Fragen. Ein Modell mit Ständen, gültig ab, gültig bis und unveränderlichen Dateien beantwortet alle drei. Die Regel dafür ist einfach: Ein Stand wird nie geändert, nur beendet und durch einen neuen ersetzt. Korrekturen eines Tippfehlers sind ebenfalls ein neuer Stand, mit Quelle und Bestätigungsdatum.
Wenn Etikett oder Datenblatt fehlen
Fehlen Etikett oder Datenblatt, fordert der Händler sie beim Lieferanten an (Energielabel-Verordnung, Artikel 5). Der Lieferant liefert gedruckte Etiketten und Produktdatenblätter unentgeltlich, unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Aufforderung (Energielabel-Verordnung, Artikel 3). Für die Schnittstelle ist das ein Vorgang mit Frist. Ein labelpflichtiger Artikel ohne vollständigen Datensatz landet in einer Fehlerwarteschlange, die Anforderung an den Lieferanten geht mit Datum hinaus, und die Warteschlange zeigt, welche Anforderungen länger offen sind als vorgesehen. Wer die Anforderung aus dem System heraus verschickt, hat das Datum der Aufforderung ohne weiteren Aufwand im Protokoll.
Beim Datenblatt gibt es den zweiten Weg über die Produktdatenbank. Liegt die EPREL-Modelleintragungsnummer vor, kann die Schnittstelle prüfen, ob der Registereintrag ein Datenblatt bereithält, und es als Datei übernehmen. Das ersetzt die Lieferantendaten nicht, schließt aber Lücken schneller. Hinzu kommt eine Anforderung an die Darstellung: Der Händler stellt sicher, dass der QR-Code auf dem Etikett lesbar ist, wenn er ein Produktmodell zum Verkauf anbietet (EPREL-Durchführungsverordnung, Artikel 14). Eine Label-Grafik, die der Shop für die Vorschau stark verkleinert oder verlustbehaftet komprimiert, kann genau das verfehlen. Die Mindestgröße der Darstellung und das Bildformat gehören darum in die Bildregeln des Shops und nicht in das Ermessen eines Templates.
Wenn der Händler selbst Lieferant ist
Wer Eigenmarken fertigen lässt oder Geräte selbst aus Drittländern einführt, steht auf der anderen Seite der Datenstrecke. Als Importeur oder Hersteller ist er Lieferant im Sinne der Rahmenverordnung, registriert das Modell vor dem Inverkehrbringen in EPREL, erstellt Etikett und Datenblatt und hält die Daten 15 Jahre nach der letzten Einheit vor. Die Kommission beschreibt die Reihenfolge ausdrücklich: Bevor ein Produkt mit Energielabel auf den Markt kommt, muss das Modell vom Lieferanten in EPREL registriert sein. Für den Artikelstamm bedeutet das, dass die Registrierung vor der Freigabe zum Verkauf abgeschlossen sein muss und die Freigabe darauf prüfen sollte.
Die Registrierung erfolgt über die interaktive EPREL-Konformitäts-Website oder durch Hochladen der Modelldaten in der neuesten Version des Datenaustauschmodells (EPREL-Durchführungsverordnung, Artikel 15). Bei wenigen Modellen genügt die Eingabemaske. Bei einem Sortiment mit laufend neuen Modellen spricht viel für den Upload aus dem ERP: Die technischen Werte stehen ohnehin im Artikelstamm, und ein Exportmodul aus der API-Entwicklung erzeugt daraus die Upload-Datei. Die Modelleintragungsnummer, die EPREL vergibt, wird im Artikelstamm gespeichert und läuft von dort wie bei zugekauften Modellen in alle Kanäle. Welche Herstellerangaben daneben im Angebot stehen müssen, beschreibt der Beitrag zu den GPSR-Herstellerdaten im Angebot.
Die Reihenfolge im Projekt
- Sortiment eingrenzen: Welche Produktgruppen im Sortiment fallen unter einen delegierten Rechtsakt, und welche Artikel gehören dazu. Ergebnis ist ein Kennzeichen labelpflichtig an Artikel oder Warengruppe.
- Felder anlegen: Effizienzklasse, Skalenspanne, Label-Grafik, Datenblatt als Datei und Verweis, EPREL-Modelleintragungsnummer, gültig ab und gültig bis, Quelle. Dazu die Pflegehoheit: Wer im Haus pflegt, wer bestätigt.
- Lieferantendaten einsammeln: Etiketten, Datenblätter und Registriernummern je Lieferant anfordern, am besten als Datei mit Modellkennung. Jede Lücke geht in die Warteschlange, nicht in eine Tabelle neben dem System.
- Mapping je Kanal: Produktseite, Kategorieliste, Marktplatz-Feed, Filiale. Einmal festlegen, in der Middleware pflegen, bei neuen Kanälen erweitern.
- Veröffentlichungssperre: Kein labelpflichtiger Artikel ohne vollständigen Datensatz geht live. Die Prüfung läuft vor jedem Publizieren, nicht als nächtlicher Bericht danach.
- Stichtagslauf üben: Einen Labelwechsel mit gültig ab in der Zukunft anlegen, den Delta-Lauf auslösen, Bildadressen und Caches kontrollieren. So läuft die nächste Neuskalierung nicht zum ersten Mal im Ernstfall.
Wie lange ein solches Vorhaben dauert, hängt vor allem vom Zustand der Lieferantendaten ab, weniger von der Technik. Wer die Datenstrecke für das Energielabel einmal sauber gebaut hat, nutzt sie für jede weitere Pflichtangabe am Artikel. Wenn Sie Ihren Label-Datensatz gemeinsam mit uns durchgehen wollen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular für ERP-Schnittstellen. Für Elektronikhändler mit großem labelpflichtigem Sortiment beschreibt die Seite zur ERP-Integration in der Elektronikbranche den Rahmen, in dem wir solche Strecken aufbauen.
Ein Etikett ist erst dann eine Angabe, wenn es einen Stand hat: gültig ab, gültig bis, Quelle. Ohne diese drei Felder ist es nur ein Bild am Artikel.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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