Kurz und einfach erklärt
Ihr Steuerbüro nutzt vielleicht DATEV. Ein Dienst von DATEV schickt Rechnungen aus dem Shop an das Büro. Dieser Dienst endet am 31.12.2026.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Shop diesen Dienst nutzt. Fragen Sie auch Ihr Steuerbüro. Ein Dienst mit ähnlichem Namen läuft weiter.
Der neue Weg schickt fertige Buchungen. Darum legen Sie mit dem Büro vorher fest, wie gebucht wird.
Testen Sie den neuen Weg einen Monat lang. Dann schalten Sie den alten Weg ab. So wird keine Rechnung zweimal gebucht.
Am 31.12.2026 schaltet DATEV den Rechnungsdatenservice 2.0 ab (DATEV). Wer bisher Rechnungsdaten aus Shop oder Warenwirtschaft über diesen Dienst an die Kanzlei geschickt hat, braucht bis dahin einen anderen Weg – und muss vorher klären, ob die bereits gesendeten Daten vollständig abgeholt sind. Die Zahl der Betroffenen ist überschaubar, DATEV begründet die Einstellung selbst mit geringen Nutzungszahlen (DATEV). Für jedes betroffene Unternehmen ist die Frist trotzdem hart: Danach erreichen Rechnungen die Buchhaltung auf diesem Weg nicht mehr. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Bestandsaufnahme klärt, ob Sie betroffen sind, welche Wege als Ersatz infrage kommen, was sich beim Wechsel auf den Buchungsdatenservice an der Kontierung ändert und wie Parallelmonat und Stichtag eine doppelte Buchung verhindern. Wie eigene Shop- und Wawi-Anbindungen auf den neuen Weg kommen, zeigt der letzte Abschnitt.
Das Wichtigste in Kürze
- DATEV stellt den Rechnungsdatenservice 2.0 (Art.-Nr. 92900) zum 31.12.2026 ein; bestellbar ist er seit 01.01.2026 nicht mehr, gesendete Rechnungsdaten lassen sich nur bis 31.12.2026 abrufen (DATEV).
- Der ähnlich klingende Rechnungsdatenservice 1.0 läuft weiter (DATEV). Ob Sie betroffen sind, zeigt eine Bestandsaufnahme der Datenflüsse von Shop, Wawi und Kanzlei, nicht der Produktname allein.
- In JTL-Wawi ist der Rechnungsdatenservice 2.0 seit 01.03.2026 nicht mehr nutzbar (JTL-Guide). JTL-Anwender prüfen, ob der Wechsel erledigt ist und ob die Rechnungsdaten aus Januar und Februar 2026 vollständig abgeholt sind.
- Der Buchungsdatenservice überträgt komplette Buchungssätze, Stammdaten und Belegbilder (DATEV). Die Kontierung wandert damit von der Kanzlei ins Vorsystem und muss vorher mit der Kanzlei abgestimmt werden.
- Ein Stichtag nach Belegdatum und ein Parallelmonat, in dem die Kanzlei Belegzahl und Summen je Steuerschlüssel abgleicht, verhindern, dass dieselbe Rechnung über beide Wege doppelt gebucht wird.
- Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 AO). Übertragungsprotokolle und Zuordnungsregeln des alten Wegs gehören deshalb archiviert, bevor das Modul abgeschaltet wird.
Was DATEV einstellt und was weiterläuft
Die Abkündigung ist knapp und eindeutig: DATEV stellt zum 31.12.2026 das Produkt DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 mit der Artikelnummer 92900 vollständig ein (DATEV). Neue Bestellungen sind schon seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich (DATEV). Für bestehende Anwender zählt vor allem der dritte Satz der Meldung: Gesendete Rechnungsdaten lassen sich in den Rechnungswesen-Programmen nur noch bis zum 31.12.2026 abrufen, und DATEV bittet ausdrücklich darum, bis dahin sämtliche übertragenen Rechnungsdaten abzuholen (DATEV). Was danach noch in der DATEV-Cloud liegt, kommt auf diesem Weg nicht mehr in die Buchhaltung.
Der Dienst war für einen bestimmten Zweck gebaut. Laut DATEV können mit dem Rechnungsdatenservice 2.0, abhängig vom Vorsystem, strukturierte Rechnungsdaten in die DATEV-Cloud gesendet und von dort in das Rechnungswesen-Programm eingespielt werden (DATEV). Die Kontierung blieb dabei in der Kanzlei: JTL schreibt für seine Anbindung, dass eine nachträgliche Bearbeitung durch den Steuerberater in jedem Fall notwendig ist (JTL-Guide). Genau dieser Punkt macht den Umstieg zu mehr als einem Tausch der Zugangsdaten, wie die folgenden Abschnitte zeigen.
Wichtig für die Einordnung: Der ähnlich klingende Rechnungsdatenservice 1.0 ist von der Einstellung nicht betroffen (DATEV). Er überträgt strukturierte Belegdaten und Belegbilder nach DATEV Unternehmen online, wo daraus Belegsätze für Belege online und bei der Bereitstellung Buchungsvorschläge für die Rechnungswesen-Programme entstehen (DATEV). Wer in einer Shop- oder Wawi-Einstellung „Rechnungsdatenservice“ liest, prüft deshalb zuerst die Versionsnummer, bevor er ein Projekt startet. Als Gründe für die Einstellung nennt DATEV die Portfolioentwicklung und geringe Nutzungszahlen (DATEV). Die folgende Übersicht stellt die vier Datenservices nebeneinander, die in diesem Zusammenhang leicht verwechselt werden; Artikelnummern und Beschreibungen stammen von den Produktseiten (DATEV), der Hinweis auf optionale Bilder beim Rechnungsdatenservice 2.0 aus dem Handbuch von JTL (JTL-Guide).
| Datenservice | Was übertragen wird | Wo es bei DATEV ankommt | Stand |
|---|---|---|---|
| Rechnungsdatenservice 2.0 (Art.-Nr. 92900) | strukturierte Rechnungsdaten, Bilder optional | Rechnungswesen-Programm der Kanzlei | endet zum 31.12.2026 |
| Rechnungsdatenservice 1.0 (Art.-Nr. 92222) | strukturierte Belegdaten mit Belegbildern | Belege online in DATEV Unternehmen online, daraus Buchungsvorschläge | nicht betroffen |
| Buchungsdatenservice (Art.-Nr. 91000) | Buchungsdaten, Stammdaten, Belegbilder | Kanzlei-Rechnungswesen als komplette Buchungssätze, Bilder in Belege online | Ziel des Wechsels für JTL laut DATEV |
| Belegbilderservice Rechnungswesen (Art.-Nr. 92902) | digitale Belege ohne Buchungsdaten | Belege online | eigener Dienst, weiter im Angebot |
1.0 oder 2.0? Erst die Version, dann das Projekt
Bin ich betroffen? Die Bestandsaufnahme der Datenflüsse
Die Frage lässt sich nicht am Shop allein beantworten, weil der Belegweg zur Kanzlei oft über mehrere Stationen läuft: Der Shop nimmt die Bestellung an, die Warenwirtschaft schreibt die Rechnung, ein Zusatzmodul oder eine eigene Anbindung überträgt die Daten, und die Kanzlei holt sie in DATEV ab. Für jede dieser Stationen gehört aufgeschrieben, welche Belegarten sie verarbeitet und über welchen Dienst sie sendet. Erst diese Liste zeigt, ob der Rechnungsdatenservice 2.0 überhaupt beteiligt ist und welche Belege an ihm hängen. Diese Fragen gehören in die Bestandsaufnahme:
- Welches System schreibt Ausgangsrechnungen und Gutschriften: der Shop, die Warenwirtschaft oder ein eigenes Fakturamodul?
- Über welchen DATEV-Datenservice gehen diese Belege heute, und mit welcher Versionsnummer steht er in den Einstellungen?
- Welche Datenservices hat die Kanzlei für Ihr Unternehmen eingerichtet, und welche davon nutzt sie aktiv?
- Gehen Belegbilder mit, oder holt sich die Kanzlei die Rechnungs-PDFs auf einem zweiten Weg?
- Gibt es Kanäle, deren Belege anders laufen, etwa ein Marktplatz, ein zweiter Shop oder ein Ladengeschäft?
- Wann wurde zuletzt übertragen, und sind alle gesendeten Daten in der Kanzlei abgeholt und verarbeitet?
Die Antworten auf die letzten beiden Fragen sind oft die überraschendsten. Kanäle, die nachträglich angebunden wurden, laufen nicht selten an der zentralen Buchhaltungsanbindung vorbei. Und ob alle Daten abgeholt sind, weiß nur die Kanzlei, denn sie sieht in ihrem Rechnungswesen-Programm, was angekommen ist. Praktisch hilft es, den Rechnungsnummernkreis eines Monats aus dem Vorsystem neben die in DATEV verarbeiteten Belege zu legen: Lücken zeigen sich dann als fehlende Nummern, Dubletten als doppelte.
Sonderfall JTL-Wawi: Die Frist liegt schon hinter Ihnen
Für JTL-Anwender ist die Lage eine andere als für alle übrigen. DATEV plante für Kundinnen und Kunden des Vorsystems JTL den Wechsel auf den Buchungsdatenservice bereits im ersten Quartal 2026 (DATEV). JTL wird im eigenen Handbuch deutlicher: DATEV hat die Authentifizierung für den Rechnungsdatenservice 2.0 zum 28.02.2026 geändert, deshalb lässt sich der Dienst in JTL-Wawi seit dem 01.03.2026 nicht mehr nutzen (JTL-Guide). Wer JTL einsetzt, hat also keinen offenen Umstieg bis Jahresende vor sich, sondern prüft zwei Dinge: Ist der Wechsel auf den neuen Weg tatsächlich erledigt, und sind die Daten aus der Zeit davor vollständig in der Kanzlei angekommen?
Die zweite Frage ist die heiklere. JTL hat Anwender aufgefordert, bis zum 28.02.2026 alle notwendigen Daten zu sichern (JTL-Guide). Rechnungsdaten aus Januar und Februar 2026, die zwar gesendet, in der Kanzlei aber noch nicht abgerufen sind, lassen sich nach DATEV-Angabe bis zum 31.12.2026 in den Rechnungswesen-Programmen abrufen (DATEV), danach nicht mehr. Ein Abgleich der Rechnungsnummern beider Monate mit dem, was in DATEV gebucht ist, kostet wenig und schließt diese Lücke. Wie die Anbindung von JTL-Wawi an den Shop selbst geplant wird, beschreibt der Beitrag JTL-Wawi an den Onlineshop anbinden; für die Umsetzung gibt es die JTL-Wawi Shop-Anbindung.
Vom Rechnungsdatensatz zum Buchungssatz: was sich verschiebt
Der Buchungsdatenservice arbeitet nach einem anderen Prinzip als der Dienst, den er für JTL ersetzt. Laut DATEV können darüber Buchungsdaten, Stammdaten und die zugehörigen Belegbilder von Softwarelösungen über die DATEV-Cloud an DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen übertragen werden (DATEV). Die Daten lassen sich dort in Form von kompletten Buchungssätzen abrufen; die Belegbilder landen in Belege online und sind automatisch mit dem Buchungssatz verknüpft (DATEV).
Der Unterschied steckt im Wort „komplett“. Beim Rechnungsdatenservice 2.0 lieferte das Vorsystem Rechnungsdaten, und die Kanzlei machte daraus Buchungen. Beim Buchungsdatenservice liefert das Vorsystem die Buchung selbst: Erlöskonto, Gegenkonto, Steuerschlüssel, Betrag, Belegdatum und Rechnungsnummer. Die Entscheidung, wie ein Umsatz zu buchen ist, fällt damit nicht mehr am Schreibtisch der Kanzlei, sondern in den Regeln der Schnittstelle. Wer diese Regeln nicht vorher mit der Kanzlei festlegt, bekommt sauber übertragene, aber falsch kontierte Stapel. Vier Bereiche entscheiden darüber, ob die Stapel ohne Nacharbeit durchgehen:
Erlöskonten
Welche Warengruppe, welcher Kanal und welcher Steuersatz auf welches Erlöskonto gehen, legt die Kanzlei fest. Die Schnittstelle setzt das je Rechnungsposition um, nicht je Rechnungssumme.
Steuerschlüssel
Inland, innergemeinschaftliche Lieferung, One-Stop-Shop und Drittland brauchen eigene Schlüssel. Die Kanzlei gibt sie vor, das Vorsystem erkennt den Fall an Kundendaten und Lieferland.
Personenkonten
Ob Endkunden auf einem Sammeldebitor und Geschäftskunden auf eigenen Debitoren laufen, entscheidet über den Abgleich offener Posten. Debitorenstammdaten kann der Buchungsdatenservice mitliefern (DATEV).
Belegbilder
Das Rechnungsdokument geht als Belegbild mit und wird in Belege online mit der Buchung verknüpft (DATEV). Fehlt das Bild, sucht die Kanzlei es auf einem zweiten Weg.
Hinzu kommt der Kontenrahmen. JTL fragt bei der Einrichtung seiner Anbindung ab, ob mit SKR03 oder SKR04 gebucht wird (JTL-Guide), und jede eigene Anbindung muss dieselbe Frage beantworten, bevor das erste Erlöskonto zugeordnet wird. Wie Feldzuordnungen zwischen Systemen nachvollziehbar dokumentiert werden, zeigt der Beitrag zum Daten-Mapping zwischen ERP und Shop. Die Grundlagen der automatisierten Übergabe an DATEV mit Formaten, Kontenmapping und Zahlungsabgleich stehen im Beitrag DATEV-Anbindung im E-Commerce.
Die Alternativen im Vergleich
Als Ziel des Wechsels nennt DATEV etwa für das Vorsystem JTL den Buchungsdatenservice (DATEV). Er ist aber nicht die einzige Möglichkeit, Belege aus dem Shop zur Kanzlei zu bringen. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was das Vorsystem anbietet, wie viele Belege anfallen und wie viel Kontierung die Kanzlei selbst übernehmen will.
| Weg | Was in der Kanzlei ankommt | Wer kontiert | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Buchungsdatenservice | komplette Buchungssätze, Stammdaten, verknüpfte Belegbilder | das Vorsystem nach vereinbarten Regeln | das Vorsystem den Dienst anbietet oder eine eigene Anbindung ihn bedient |
| Rechnungsdatenservice 1.0 | Belegsätze in Belege online, daraus Buchungsvorschläge | die Kanzlei auf Basis der Vorschläge | das Vorsystem diesen Dienst unterstützt und DATEV Unternehmen online genutzt wird |
| Belegbilderservice Rechnungswesen | digitale Belege in Belege online | die Kanzlei vollständig | wenige Belege anfallen und die Kanzlei ohnehin selbst bucht |
| Datei im DATEV-Format | Buchungsstapel als Datei, Import in der Kanzlei | das Vorsystem, Übergabe von Hand | eine Übergangslösung bis zur automatischen Übertragung gebraucht wird |
Der Belegbilderservice ist laut DATEV eine Schnittstelle für den Austausch digitaler Belege zwischen ausgewählten ERP-Cloud-Lösungen und Belege online (DATEV); er setzt einen Vertrag zu DATEV Unternehmen online und einen Bestand in Belege online voraus (DATEV). Für einen Shop mit nennenswertem Rechnungsvolumen schiebt er die gesamte Kontierung zurück in die Kanzlei. Der Dateiexport im DATEV-Format ist der robuste Notweg: JTL nennt im Handbuch einen Export der Daten für DATEV als Alternative und rät, die zu exportierenden Daten unbedingt mit dem Steuerberater abzusprechen (JTL-Guide). Auf Dauer hängt der Dateiweg aber an einer Person, die exportiert, die Datei übergibt und den Import prüft – genau die Handarbeit, die ein Datenservice abnehmen soll.
Nicht jedes Vorsystem bietet jeden Dienst
Mit der Kanzlei abstimmen, bevor der erste Stapel fließt
Bestellt wird der Buchungsdatenservice in der Regel über die Kanzlei: Die Produktseite weist darauf hin, dass dieser Datenservice direkt im DATEV Arbeitsplatz freigeschaltet wird (DATEV). Unternehmen können Datenservices laut DATEV auch eigenständig einrichten (DATEV), die Kontierungsregeln brauchen aber so oder so die Kanzlei. JTL beschreibt die übliche Reihenfolge aus Sicht des Anwenders. Der Steuerberater bestellt den Buchungsdatenservice über die MyDATEV Mandantenregistrierung, danach braucht die Einrichtung im Vorsystem die Beraternummer der Kanzlei und die Mandantennummer (JTL-Guide). Beide Nummern haben jeweils höchstens 7 Zeichen (JTL-Guide); die Beraternummer vergibt DATEV, die Mandantennummer die Kanzlei selbst (JTL-Guide). Bevor technisch etwas fließt, gehören diese Punkte auf die Tagesordnung des Abstimmungstermins:
- Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) und die Liste der Erlöskonten je Warengruppe, Kanal und Steuersatz.
- Steuerschlüssel für Inland, innergemeinschaftliche Lieferungen, One-Stop-Shop-Umsätze und Drittland, jeweils mit der Regel, an der das Vorsystem den Fall erkennt.
- Personenkonten: Sammeldebitor für Endkunden, eigene Debitoren für Geschäftskunden mit Zahlungsziel und die Frage, welches System die Debitorennummern vergibt.
- Gutschriften, Stornos und Teilrechnungen als eigene Belege mit Bezug auf die Ursprungsrechnung, nicht als Änderung einer bereits übertragenen Buchung.
- Rhythmus der Übertragung: täglich, wöchentlich oder zum Monatsende, abgestimmt auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Stichtag und Ablauf des Parallelmonats: wer freigibt, wer den alten Weg abschaltet und wer die Restdaten abholt.
Der Rhythmus ist kein Detail. DATEV stellt die Datenservices ausdrücklich in den Zusammenhang mit dem Buchen in kürzeren und regelmäßigen Abständen (DATEV). Eine Kanzlei, die bisher einmal im Monat Rechnungsdaten nachbearbeitet hat, plant ihre Arbeit anders, wenn täglich fertige Stapel ankommen. Ebenso wichtig ist die Frage, wer die Regeln ändert, wenn ein neuer Kanal, eine neue Warengruppe oder ein neues Lieferland dazukommt. Die vereinbarte Kontierungsmatrix gehört in die Verfahrensdokumentation; was eine Schnittstelle dort beschreiben muss, steht im Beitrag zur GoBD-Verfahrensdokumentation für ERP-Shop-Schnittstellen.
Sammeldebitor oder Einzeldebitor
Parallelmonat und Stichtag: keine Rechnung doppelt buchen
Die größte Gefahr beim Umstieg ist nicht der Ausfall, sondern die Dublette. Liefert der alte Weg eine Rechnung als Rechnungsdatensatz und der neue dieselbe Rechnung als fertigen Buchungssatz, steht der Umsatz zweimal im Buch und mit ihm die Umsatzsteuer. Weil beide Wege an verschiedenen Stellen in DATEV ankommen, fällt das nicht zwingend sofort auf. Zwei Werkzeuge verhindern es: ein Stichtag, der jeden Beleg eindeutig einem Weg zuordnet, und ein Parallelmonat, der den neuen Weg prüft, bevor er zählt.
Umstieg in vier Schritten
- 1
Datenfluss prüfen
Bestandsaufnahme aller Stationen vom Shop bis zur Kanzlei: welche Belegarten, welcher Dienst, welche Version und welcher Stand beim Abholen.
- 2
Kanzlei schaltet Dienst frei
Die Kanzlei bestellt den Buchungsdatenservice für den Mandanten und stimmt Kontenrahmen, Erlöskonten, Steuerschlüssel und Personenkonten mit Ihnen ab.
- 3
Parallelmonat
Der neue Weg liefert einen abgeschlossenen Monat zur Probe. Die Kanzlei vergleicht Belegzahl und Summen je Steuerschlüssel mit dem bereits gebuchten Monat, bevor etwas festgeschrieben wird.
- 4
Altweg abschalten
Ab dem Stichtag sendet nur noch der neue Weg. Der alte Dienst wird im Vorsystem deaktiviert, Restdaten holt die Kanzlei bis zum 31.12.2026 ab (DATEV).
Der Stichtag hängt am Belegdatum, nicht am Übertragungsdatum. Alle Rechnungen mit Belegdatum vor dem Stichtag gehen über den alten Weg oder, wenn er nicht mehr verfügbar ist, über einen einmaligen Nachlauf, den die Kanzlei ausdrücklich erwartet. Alle Rechnungen ab dem Stichtag gehen ausschließlich über den neuen Weg. Ein Monatserster als Stichtag erleichtert den Abgleich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, weil kein Monat auf zwei Wege verteilt ist.
Für den Parallelmonat gibt es zwei Varianten. Läuft der alte Weg noch, überträgt der neue Weg einen Monat, den die Kanzlei bereits verarbeitet hat, und die Kanzlei hält beide Ergebnisse nebeneinander, bevor sie den Probestapel verwirft. Läuft er nicht mehr, wie in JTL-Wawi seit dem 01.03.2026 (JTL-Guide), ist der Vergleichsmaßstab das Rechnungsausgangsbuch des Vorsystems: Anzahl der Rechnungen und Gutschriften, Nettosumme und Steuer je Steuersatz. In beiden Fällen wird der Stichtag erst scharf geschaltet, wenn Belegzahl und Summen übereinstimmen und die Kanzlei die Kontierung stichprobenartig bestätigt hat.
Technisch braucht die Schnittstelle dafür ein Übertragungsjournal: Je Beleg steht dort, über welchen Weg er wann gesendet wurde und mit welchem Ergebnis. Die Rechnungsnummer dient als fachlicher Schlüssel, eine zweite Übertragung derselben Nummer wird abgewiesen statt gesendet. Vor dem Umschalten zeigt eine einfache Abfrage, ob es Belege ab dem Stichtag gibt, die schon über den alten Weg gegangen sind:
-- Belege ab Stichtag, die bereits über den alten Weg gesendet wurden
SELECT invoice_number, document_date, route, sent_at
FROM transfer_journal
WHERE document_date >= :cutoff
AND route = 'rechnungsdatenservice_2_0'
ORDER BY document_date;Liefert die Abfrage Zeilen, ist der Stichtag falsch gesetzt oder der alte Weg noch aktiv. Wie Wiederholungen ohne Dubletten gebaut werden, beschreibt der Beitrag zu Idempotenz und Retry-Strategien. Und wer zuerst klären muss, ob Shop oder Warenwirtschaft die Rechnung überhaupt schreibt, findet die Entscheidungsmatrix im Beitrag Rechnung aus Shop oder ERP?.
Altdaten abholen und aufbewahren
Mit dem Abschalten des alten Wegs ist die Arbeit nicht erledigt. DATEV bittet darum, bis zum 31.12.2026 sämtliche übertragenen Rechnungsdaten abzuholen (DATEV). Zuständig ist die Kanzlei, denn der Abruf geschieht in ihrem Rechnungswesen-Programm. Ein kurzer schriftlicher Abgleich, der die letzte übertragene Rechnungsnummer im Vorsystem neben die letzte verarbeitete Rechnungsnummer in DATEV stellt, schließt das Thema nachweisbar ab.
Daneben laufen die Aufbewahrungsfristen weiter. Buchungsbelege sind acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 AO). Gespeicherte Unterlagen müssen während der Frist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können (§ 147 Abs. 2 AO). Für den Umstieg heißt das: Die Übertragungsprotokolle des alten Wegs, die Konfiguration der alten Schnittstelle und die bis dahin gültigen Zuordnungsregeln gehören archiviert, bevor das Modul deinstalliert wird. Wer später nachweisen muss, wie eine Rechnung aus dem Jahr 2026 in die Buchhaltung kam, braucht genau diese Unterlagen. Welche Daten wo wie lange liegen bleiben müssen und wann sie gelöscht werden dürfen, ordnet der Beitrag zum Löschkonzept über Systemgrenzen ein.
Den neuen Weg gleich für die E-Rechnung auslegen
Der Umstieg fällt in eine Zeit, in der sich auch das Rechnungsformat im B2B-Geschäft ändert. Für Leistungen an andere Unternehmer im Inland ist die Rechnung grundsätzlich als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Für Umsätze im Jahr 2027 bleiben Papier und sonstige elektronische Formate nur noch erlaubt, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat; daneben gilt bis Ende 2027 eine Sonderregel für EDI-Verfahren (§ 27 Abs. 38 UStG). Für Umsätze ab dem 1. Januar 2028 sieht die Übergangsregel keine Ausnahme mehr vor (§ 27 Abs. 38 UStG).
Für den neuen Datenweg bedeutet das: Das Belegbild, das mit der Buchung zur Kanzlei geht, sollte bei B2B-Rechnungen aus derselben Quelle stammen wie die E-Rechnung an den Kunden und dieselbe Rechnungsnummer tragen, statt getrennt von ihr zu entstehen. In welcher Form die E-Rechnung in DATEV abgelegt wird, gehört deshalb mit auf die Tagesordnung des Abstimmungstermins. Wer die Kontierungsschicht jetzt baut, legt sie so an, dass sie die Rechnung aus derselben Quelle nimmt wie der Versand an den Kunden. Den Rahmen für die Ausstellung beschreibt der Beitrag E-Rechnungspflicht 2027; die Umsetzung im Shop deckt die E-Rechnung-Anbindung ab.
Eigene Shop- und Wawi-Anbindungen auf den neuen Weg bringen
Für Standardsysteme liefern die Hersteller ihre Wege mit. Anders sieht es aus, wenn der Belegfluss über eine eigene Anbindung läuft, mehrere Shops oder Marktplätze zusammenkommen oder die Kontierungsregeln über das hinausgehen, was ein Standardmodul abbildet. Dann ist die Kontierung die eigentliche Arbeit und die Übertragung nur der letzte Schritt. Eine Integrationsschicht liest Rechnungen, Gutschriften und Stornos aus Shop und Warenwirtschaft, wendet die mit der Kanzlei vereinbarten Regeln an, erzeugt Buchungssätze im DATEV-Format, verknüpft das Belegbild und hält im Übertragungsjournal fest, was gesendet wurde.
Genau dieser Teil ist Gegenstand unserer DATEV-Anbindung: regelbasierte Kontierung nach Warengruppe, Kundentyp und Lieferland, Übergabe je nach Zielprodukt über die DATEV-Schnittstelle oder als Buchungsstapel-Datei, ein Status im Shop, der zeigt, welche Belege übertragen sind, und ein Test auf einer DATEV-Testumgebung, bevor der Stichtag scharf wird. Laufen die Daten durch mehrere Systeme, bündelt eine Middleware die Ströme; hängt die Rechnung an der Warenwirtschaft, ist die Warenwirtschaft-Anbindung der Ausgangspunkt. Einen Überblick über alle Bausteine gibt die Seite Leistungen.
Der Zeitplan bis zum Jahreswechsel
Was zum Jahreswechsel an den Schnittstellen sonst noch ansteht, fasst der Beitrag Inventur und Jahreswechsel zusammen. Ob Sie vom Ende des Rechnungsdatenservice 2.0 betroffen sind, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch mit Blick auf Vorsystem, Belegarten und Kanzlei klären. Steht fest, dass der Weg umgestellt werden muss, folgt das Projekt derselben Reihenfolge wie oben: Datenfluss prüfen, Kanzlei schaltet den Dienst frei, Parallelmonat, Altweg abschalten. Ansprechpartner und Wege zu uns finden Sie unter Kontakt.
Verwandte Artikel
DATEV-Anbindung im E-Commerce: Automatisierte Buchhaltung
DATEV-Anbindung für Online-Shops: Rechnungen, Gutschriften und Zahlungen automatisch übertragen. Buchungsstapel, XML-Belege und API-Integration.
GoBD-Verfahrensdokumentation für ERP-Shop-Schnittstellen
Die GoBD verlangen für jedes buchführungsrelevante IT-System eine Verfahrensdokumentation. So dokumentieren Sie den Belegweg Ihrer ERP-Shop-Schnittstellen.
Rechnung aus Shop oder ERP? Das führende System festlegen
Shop oder ERP: Welches System schreibt die Rechnung und vergibt die Nummer? Entscheidungsmatrix für Teillieferung, Storno, Marktplatz und die E-Rechnung.