Handel, Logistik und Zahlungsverkehr
Reverse-Charge
Definition
Reverse-Charge bezeichnet ein Verfahren der Umsatzsteuer, bei dem nicht der Verkäufer, sondern der Käufer die Steuer schuldet. Es kommt vor allem bei bestimmten Geschäften zwischen Unternehmen vor, auch über Grenzen hinweg. In Rechnung und Buchhaltung werden solche Vorgänge in der Regel gesondert gekennzeichnet.