Recht, Steuern und Behörden
GoBD
Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Definition
Die GoBD sind Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Buchführung und die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen. Bei Shop- und ERP-Anbindungen betreffen sie etwa die nachvollziehbare Archivierung von Rechnungen und Belegen.