Zum Inhalt springen

Recht, Steuern und Behörden

CMR

Abkürzung für Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

Kurz und einfach erklärt

Die CMR ist ein Abkommen von vielen Ländern.

Es gilt für Verträge über Transporte von Waren auf der Straße über Grenzen.

Es regelt etwa Rechte, Pflichten und die Haftung. Ein Zusatz regelt auch den Frachtbrief in digitaler Form.

Definition
Die CMR ist das Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr; die Abkürzung stammt vom französischen Titel. Sie regelt die zivilrechtlichen Beziehungen beim internationalen Transport von Gütern auf der Straße, etwa Rechte und Pflichten der Beteiligten und die Haftung. Ein Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 betrifft den elektronischen Frachtbrief.

Verwandte Begriffe