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Recht, Steuern und Behörden

Wirtschaftsakteur

Kurz und einfach erklärt

Das Wort kommt aus den Regeln für sichere Produkte.

Gemeint sind Firmen, die ein Produkt bauen, einführen oder verkaufen.

Auch wer für den Hersteller handelt oder für andere Ware lagert und verschickt, zählt dazu.

Im Shop geht es etwa um Name und Adresse des Herstellers.

Definition
Wirtschaftsakteur ist ein Begriff des Produktsicherheitsrechts für Unternehmen, die ein Produkt herstellen, einführen, vertreiben, als Fulfilment-Dienstleister lagern und versenden oder im Auftrag des Herstellers handeln. Je nach Rolle nennt das Recht unterschiedliche Pflichten. Bei Angeboten im Onlinehandel geht es etwa um Name und Anschrift des Herstellers.

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