Recht, Steuern und Behörden
ADR
Abkürzung für Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Kurz und einfach erklärt
Das ADR ist ein Abkommen von vielen Ländern.
Es regelt den Transport von Gefahrgut auf der Straße.
In Deutschland gilt es auch für Fahrten im Inland.
Definition
Das ADR ist ein in Genf geschlossenes Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Seine Anlagen A und B enthalten die Vorschriften für solche Beförderungen; in Deutschland gelten sie nach der GGVSEB auch für innerstaatliche Beförderungen auf der Straße.